Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Zahlungsbedingungen
Die Miete ist, sofern kein Bankeinzug vereinbart wurde, monatlich im Voraus bis zum dritten Werktag an die Firma HEITMANN zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt. Zahlungsverzug von mehr als 2 Monaten berechtigt die Firma HEITMANN, die Restsumme sofort und auf einmal fällig zu erklären und bis zur endgültigen Zahlung Verzugszinsen in Höhe von 1 % über dem Diskontsatz der Bundesbank sowie anfallende Kosten zu berechnen, sowie den Vertrag einseitig zu kündigen und die Werbung entfernen zu lassen. Alle bis dahin entstandenen Kosten einschließlich der Restmietsumme und der Neutralisierungskosten gehen zu Lasten des Kunden.

Beschriftung/Plakataushang
Die Kosten für das Erstellen und Anbringen der Werbebeschriftung am Fahrzeug zu Beginn der Werbung, sowie das fachgerechte Entfernen bei Beendigung des Auftrages (ggfs. Rücklackierung in Hausfarben des Verkehrsbetriebes), trägt der Auftraggeber. Die erforderlichen Arbeiten dürfen nur von einem von den Verkehrsbetrieben zugelassenen und von der Firma HEITMANN zu beauftragenden Fachbetrieb durchgeführt werden.Plakatherstellungs- und Anbringungskosten sowie die Kosten für das jeweilige Auswechseln und Entfernen werden dem Kunden gesondert berechnet. Werden Beschriftungsentwürfe des Kunden aus Gründen, die die Firma HEITMANN nicht zu vertreten hat, vom Verkehrsbetrieb nicht angenommen, so erwachsen dem Auftraggeber hieraus keine Ersatzansprüche.Der Busbetrieb ist verpflichtet, die Werbung gewissenhaft durchzuführen und Plakate ordnungsgemäß anzubringen. Für Minderaushang wegen Mangel an Ersatzplakaten besteht kein Schadenersatzanspruch.

Flächeninstandhaltung
Das Ausbessern bzw. erforderlichenfalls Neubemalen beschädigter Werbebeschriftungen und Werbemittel geht zu Lasten des Auftraggebers. Die Haftung für von der Firma HEITMANN beauftragte Firmen wird ausgeschlossen, soweit es gesetzlich zulässig ist. Soweit der Auftragnehmer Schadenersatzansprüche hat, tritt er diese hiermit an den Auftraggeber ab.Wenn der Auftraggeber eine Flächeninstandhaltungsgebühr zusätzlich zur festgelegten Monatsmiete zahlt, ist die Firma HEITMANN verpflichtet alle Kosten zu übernehmen, die durch Ausbessern bzw. erforderlichenfalls Neubemalen beschädigter Werbebeschriftungen anfallen.Ausgenommen von dieser Regelung sind Schäden, die durch höhere Gewalt, Vandalismus etc. bedingt sind. Die Instandhaltungsverpflichtung gilt nicht, wenn bei der Ausbesserung bzw. Erneuerung einer Werbebeschriftung Änderungen irgendwelcher Art vorgenommen werden sollen. Die Verpflichtung entfällt auch für die Teile einer Beschriftung, die in Form vorgefertigter, kundenseitig gelieferter Folien auf die Werbeflächen geklebt sind. 

Preise
Es gelten die Preise der bei Vertragsabschluß gültigen Preisliste. Bei den Tarifpreisen wurde berücksichtigt, dass aus verkehrsbetrieblichen Gründen  Fahrzeuge  bis zu jeweils  10 aufeinander folgenden Werktagen für Wartungs- und Reparaturarbeiten etc. durchgehend nicht im Verkehr sind. Für längere Ausfallzeiten erfolgt eine Gutschrift.

Vertragsbeginn
Vertragsbeginn ist der Monatserste, der auf die Fertigstellung der Beschriftung bzw. Plakataushang folgt.Die Berechnung der monatlichen Mietkosten beginnt spätestens 2 Monate nach Auftragsdatum. Alle erforderlichen Beschriftungsunterlagen in ausreichender technischer Qualität, sowie der für die Beschriftung freigegebene Entwurf müssen vom Kunden rechtzeitig beigebracht werden, da nach Klärung aller Details ca. 10 Tage Vorlauf für die Fertigstellung der Beschriftung kalkuliert werden müssen.

Laufzeit
Dieser Auftrag verlängert sich nach Ablauf jeweils um ein Jahr, wenn er nicht neun Monate vor dem jeweiligen Ablauf vom Auftraggeber oder von der Firma HEITMANN per Einschreibebrief gekündigt wird.

Vertragsbeendigung
Wenn aus Gründen, die die Firma HEITMANN nicht zu vertreten hat, das Fahrzeug vor Ablauf dieses Auftrages endgültig außer Betrieb gesetzt wird, so endet dieser Auftrag am Tage der Stilllegung des Busses. Der Vertrag läuft jedoch unverändert weiter, wenn für den Auftraggeber ein Ersatzbus beschriftet werden kann.

Allgemeines
Aus betriebstechnischen Gründen können Wünsche bezüglich fester Verkehrslinien der Busse oder Platzvorschriften für den Plakataushang in den Bussen nicht berücksichtigt werden. Der Ausschluss von Wettbewerbern und zusätzlicher Plakatwerbung in den Bussen und an seinen Fenstern  wird nicht vereinbart.Die Beschriftungskosten beinhalten einen Entwurf mit max. zwei Korrekturen. Weitere gewünschte Änderungen werden dem Kunden zu Selbstkosten berechnet.Bei Verkauf seines Betriebes verpflichtet sich der Auftraggeber, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten an seinen Käufer zu übertragen.Wird die Werbung ganz oder teilweise von dem Verkehrsbetrieb oder aufgrund behördlicher Anordnungen untersagt, so ist der Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Flensburg.

Stand 11/2018